Rückerstattungsrichtlinie
Wann Solvgent Rückerstattungen auf Abonnementgebühren erstattet, wie Sie eine Rückerstattung beantragen und wie lange die Bearbeitung dauert.
Gültig ab: 2026-05-19 · v1.0
Anbieter: itligt ("Solvgent", "wir", "uns", "unser")
Domains: solvgent.com / solvgent.app
Abrechnung: billing [at] solvgent [dot] com
Diese Rückerstattungsrichtlinie regelt, wann Solvgent Abonnementgebühren erstattet, welche Bedingungen gelten und wie eine Rückerstattung beantragt wird. Sie ergänzt Ziffer 4.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen; im Konfliktfall gehen die AGB vor.
1. Grundsatz: Abonnementgebühren sind nicht erstattungsfähig
Die Solvgent-Abonnementgebühren werden im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) berechnet und sind nach Belastung grundsätzlich nicht erstattungsfähig, sofern in dieser Richtlinie oder durch zwingendes Recht nichts anderes bestimmt ist.
Eine Kündigung beendet künftige Abbuchungen, löst aber keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren für den laufenden Zeitraum aus. Einzelheiten zur Kündigung finden Sie in unserer Kündigungsrichtlinie.
2. Wann wir Rückerstattungen vornehmen
Wir erstatten in folgenden Fällen:
- Kündigung durch Solvgent ohne wichtigen Grund während des Zeitraums. Beenden wir Ihr Abonnement ohne wichtigen Grund während eines bezahlten Abrechnungszeitraums, erstatten wir den anteiligen, ungenutzten Teil des Zeitraums.
- Nicht behobener wesentlicher Mangel. Verhindert ein dokumentierter wesentlicher Mangel der Dienste die zumutbare Nutzung einer von Ihnen bezahlten Kernfunktion und beheben wir diesen Mangel nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ihrer schriftlichen Mängelanzeige an billing [at] solvgent [dot] com , können Sie eine anteilige Rückerstattung des betroffenen Teils des Abrechnungszeitraums verlangen.
- Founding-Pilot-Garantie. Im Rahmen des Founding- Pilot-Programms gewähren wir eine vollständige Rückerstattung der Pilot-Gebühren, wenn Solvgent innerhalb der ersten neunzig (90) Tage nicht mindestens zwei Wochen freigegebene Inhalte pro Marke ausliefert. Vollständige Bedingungen siehe Pilot-Vertrag.
- Gesetzlich vorgeschriebene Rückerstattungen. Soweit anwendbares Verbraucherrecht oder andere zwingende gesetzliche Regelungen eine Rückerstattung verlangen, kommen wir dieser Pflicht nach. Solvgent ist ein B2B-Dienst; die überwiegende Mehrheit unserer Kunden schließt den Vertrag als Unternehmer ab, sodass das verbraucherrechtliche Widerrufsrecht (§ 312g BGB) keine Anwendung findet.
- Doppelte oder fehlerhafte Belastungen. Wurden Sie für denselben Zeitraum zweimal belastet oder nach einer bestätigten Kündigung erneut belastet, erstatten wir den doppelten bzw. fehlerhaften Betrag nach Prüfung umgehend.
3. Was nicht erstattet wird
- Bereits genutzte Teile eines Abrechnungszeitraums (z. B. teilweise genutzte Monate eines Monatsplans).
- Bereits verbrauchte nutzungsabhängige Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Generierungs-Credits, zusätzliche Marken-Slots, Überschreitungsnutzung).
- Jahresabonnements, die vorzeitig gekündigt werden, weil die Nutzung schlicht nicht mehr gewünscht ist. Der Jahresplan läuft bis zum Ende der bezahlten Laufzeit weiter; eine Verlängerung erfolgt nicht.
- Bereits abgeführte Drittgebühren (z. B. Aufschläge des Zahlungsdienstleisters, Steuern, Wechselkursdifferenzen).
4. So beantragen Sie eine Rückerstattung
Senden Sie eine E-Mail von der mit Ihrem Konto verknüpften Adresse an billing [at] solvgent [dot] com . Bitte geben Sie an:
- Name Ihrer Organisation und Konto-E-Mail.
- Rechnungs- oder Belastungs-ID (im In-App-Abrechnungsportal sichtbar).
- Grund Ihres Rückerstattungsantrags.
Wir bestätigen Rückerstattungsanträge innerhalb von einem (1) Werktag und entscheiden innerhalb von fünf (5) Werktagen. Bewilligte Rückerstattungen werden über die ursprüngliche Zahlungsmethode über unseren Zahlungsdienstleister (Stripe) bearbeitet.
5. Bearbeitungsdauer
Nach Bewilligung erfolgt die Rückerstattung auf die ursprüngliche Zahlungsmethode. Der Betrag erscheint typischerweise innerhalb von fünf (5) bis zehn (10) Werktagen auf dem Kontoauszug des Kunden, abhängig von der jeweiligen Bank bzw. dem Kartenherausgeber. Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitungszeiten der Bank.
6. Chargebacks
Bei Zweifeln an einer Belastung kontaktieren Sie uns bitte zunächst unter billing [at] solvgent [dot] com . Nahezu alle Abrechnungsanliegen lassen sich auf diesem Weg schneller klären als über das Chargeback-Verfahren. Ein Chargeback ohne vorherige Kontaktaufnahme kann zur Sperrung des Kontos bis zur Klärung führen.
7. Kontakt
itligt
7533 S Center View Ct Ste N
West Jordan, UT 84084
Vereinigte Staaten
Abrechnung:
billing [at] solvgent [dot] com
Allgemein:
hello [at] solvgent [dot] com
Stand: 2026-05-19. Wesentliche Änderungen dieser Rückerstattungsrichtlinie kündigen wir mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail und in der App an.